Als Mitglied im 1. Haller Sportfischerverein e.V. gegr. 1980 darf zu jeder Tageszeit an den vier Pachtgewässern geangelt werden.

Die Pachtgewässer dürfen mit drei Angelruten gleichzeitig beangelt werden. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur eine Angelrute aktiv verwenden.

Es finden im Jahr zwei Vereinsversammlungen (Sommer / Winter) statt, zu denen Ihr schriftlich eingeladen werden.

Ihr könnt zudem an weiteren Vereinsveranstaltungen (Gemeinschaftsangeln / Seefest ...) gerne teilnehmen.


Alle notwendigen Formulare findet Ihr im Downloadbereich


Jahresbeitrag
Eintritt ab 01. Juli eines Jahres:
50% des ursprünglichen Jahresbeitrages für das laufende Jahr des Vereinsbeitrittes.

Eintritt ab 01. Oktober eines Jahres:
Entfall des Jahresbeitrages für das laufende Jahr des Vereinsbeitrittes.
Aufnahmegebühr
Entfall, bei bestehender Mitgliedschaft eines volljährigen Familienmitgliedes in häuslicher Gemeinschaft lebend
Steuerliche Absetzbarkeit der Mitgliederbeiträge
Der 1. Haller Sportfischerverein e.V. ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen (gem. Freistellungsbescheid vom 28.09.2010 vom Finanzamt Gütersloh).