Mitgliedschaft |
||
Als Mitglied im 1. Haller Sportfischerverein e.V. gegr. 1980 darf zu jeder Tageszeit an den vier Pachtgewässern geangelt werden. |
||
Die Pachtgewässer dürfen mit drei Angelruten gleichzeitig beangelt werden. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur eine Angelrute aktiv verwenden. |
||
Es findet Anfang des Jahres eine Jahreshauptversammlung statt, zu der Ihr schriftlich eingeladen werdet. |
||
Ihr könnt zudem an weiteren Vereinsveranstaltungen (Gemeinschaftsangeln / Seefest ...) gerne teilnehmen. |
||
Alle notwendigen Formulare findet Ihr im Downloadbereich |
||
|
||
|
Jahresbeitrag
Eintritt ab 01. Juli eines Jahres:
50% des ursprünglichen Jahresbeitrages für das laufende Jahr des Vereinsbeitrittes. Eintritt ab 01. Oktober eines Jahres: Entfall des Jahresbeitrages für das laufende Jahr des Vereinsbeitrittes. |
||
|
Steuerliche Absetzbarkeit der Mitgliederbeiträge
Der 1. Haller Sportfischerverein e.V. ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen (gem. Freistellungsbescheid vom 28.09.2010 vom Finanzamt Gütersloh).
|
||
|
Aufnahmegebühr
Entfall, bei bestehender Mitgliedschaft eines volljährigen Familienmitgliedes in häuslicher Gemeinschaft lebend
|
||
|
Bearbeitungsgebühr
Für die Erstellung der Vereinspapiere (bei Eintritt in den Verein) werden einmalig 20€ als Bearbeitungsgebühr erhoben.
|
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |
||